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1 Regenwasser-Fallleitung
2 Regenwasser-Grundleitung
3 Regenwasser-Kontrollschacht
4 Regenwasser-Anschlusskanal
5 Regenwasser-Hauptkanal6 Schmutzwasser-Fallleitung
7 Schmutzwasser-Bodeneinlauf
8 Schmutzwasser-Revisionsöffnung
9 Schmutzwasser -Grundleitung           
10 Schmutzwasser-Kontrollschacht
11 Schmutzwasser-Anschlusskanal
12 Schmutzwasser-Hauptkanal
13 Grundstücksgrenze

  


Inspizieren von Grundstücksentwässerung

Bis wann muss ich meine Grundstücksentwässerung inspizieren lassen?


Nach den Vorgaben der DIN 1986-30 in Verbindung mit § 18 b des Wasserhaushaltsgesetzes ist jede Grundstücksentwässerungsleitung in Deutschland bis zum 31.12. 2015 einer Zustandsuntersuchung durch eine Kamerainspektion zu unterziehen, wenn sie nur häusliches Abwasser ableitet.

Wird auch gewerbliches oder industrielles Abwasser abgeleitet, muss bis spätestens zum 31.12.2004 eine Dichtheitsprüfung durchgeführt werden.

In Nordrhein-Westfalen sind zudem die Vorgaben von § 45 der Landesbauordnung zu berücksichtigen. Im übrigen können Städte und Gemeinden und ihren Abwassersatzungen Prüffristen und -termine für Grundstücksentwässerungsanlagen setzen.

 

 

Strukturelle Probleme der Grundstücksentwässerung


In der Vergangenheit wurden Grundstücksentwässerungen häufig in einer Art und Weise angelegt, aus der sich heute erhebliche praktische Probleme für ihre Wartung und Instandhaltung ergeben:
Vielfache, oft eigentlich überflüssige Bögen in den Leitungen erschweren den Zugang mit Reinigungs-, Inspektions- und Sanierungsgerät. Das gleiche gilt für Verzweigungen unter dem Grundstück; bis vor kurzem konnte keinerlei Wartungsgerät seitlich in solche Abzweige abbiegen, mittlerweile sind einzelne Inspektion- und Prüfgeräte dazu in der Lage.


Zugangsprobleme stellen sich in verschärfter Form dort, wo ein Zugang von oben her nicht oder nur mit erheblichem Aufwand geschaffen werden kann: unter der Bodenplatte des Gebäudes.


Im Gebäude vorhandene Revisionsöffnungen sind im Zuge der Kellernutzung häufig verschlossen und überbaut, z.B. mit Wandfliesen, Holzvertäfelungen, Kachel- oder Laminatfußböden.


Ein erheblicher Teil der Schwierigkeiten und der Kosten bei der Inspektion und Instandhaltung von Grundleitungen ergibt sich aus solchen strukturellen Problemen!


Aus gutem Grunde ist neuerdings die Verlegung von Grundleitungen bei unterkellerten Gebäuden keine anerkannte Regel der Technik mehr – die Leitungen sollen gemäß DIN 1986-100 künftig unter der Kellerdecke geführt werden. Bei Gebäuden ohne Keller sind die Grundleitungen auf kürzestem Wege geradlinig unter dem Gebäude heraus zu führen. Die nachstehende Skizze enthält insofern also nicht eine nach DIN 1986-100 normkonforme Grundstücksentwässerung, sondern stellt den heute leider nach wie vor typischen Ist-Zustand mit Grundleitungen unter der Kellersohle dar.

 

 

 

 

Liegen undichte Abwasserleitungen dauerhaft oder zeitweilig über dem Grundwasserspiegel, so kann aus Ihnen Abwasser austreten und Boden und Grundwasser verunreinigen – beides grundsätzlich ein strafbarer Tatbestand.

Das Risiko hängt natürlich wesentlich von den Inhaltsstoffen des Abwassers ab. Deshalb sind gewerblich und industriell genutzte Anlagen bei Undichtheit besonders gefährlich.

So wurden vor einigen Jahren in Düsseldorf die Grundleitungen der Grundstücke aller chemischen Reinigungen untersucht.

Das Ergebnis, kurz gefasst: Nur 10 % der Leitungen waren dicht, aber in rund 78 % der beprüften Leitungen wurden die zulässigen Wasserverluste um mehr als 1000 % überschritten.

Bei 47 % der Rohre betrugen die Überschreitungen sogar mehr als 10.000 % des Zulässigen.


Aber auch häusliche Abwässer sind keineswegs harmlos. Immerhin können auf diesem Wege fäkale Keime (z.B. E. Coli) und andere Krankheitserreger in die Grundwasserleiter und von dort in die Trinkwassergewinnung gelangen.

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