Modus:  
  |  anmelden

Lieber den Schimmel im Garten

 

Build jede Art von Website, die Sie gerne mit

als den Schimmelpilz an der Wand

Schimmel in der Wohnung ist nicht nur lustig sondern auch gesundheitsschädlich.

Schimmelpilze sind klein und zunächst unscheinbar.

 

Werden sie nicht gleich erkannt und rechtzeitig bekämpft, können Sie uns krank machen.

 

Die Ursachen für Schimmelpilzbefall in Innenräumen sind sehr vielfältig.

 

Wie entsteht Schimmelpilz?

Schimmel richtet sich gerne dort ein, wo ihm in einer warm-feuchten Umgebung, organische Stoffe als Nährboden dienen.

 

Bei einer dauerhaft feuchten Wärme gedeiht er prächtig. Es entstehen immer grössere Pilzgeflechte, die sich wie Unkraut im Garten weiter vermehren.

 

Bei den heutigen bautechnischen Möglichkeiten, bei denen durch Abdichten und dämmen von Gebäuden, viel Heizenergie gespart werden kann, entsteht nämlich der unerwünschte Nebeneffekt:

 

Dichte Häuser sind grundsätzlich schlechter durchlüftet und somit reichen kleine Schwachstellen in der Wärmedämmung, um das Wachstum von Schimmelpilzen zu begünstigen.

 

Besonders gefährdete Bereiche sind Schlafzimmer, Badezimmer und Küchen, da in diesen Bereichen eine höhere Luftfeuchtigkeit besteht.

 

Weitere Gefahrenstellen sind alle Orte, an denen warme feuchte Luft nach Aussen dringen kann.

 

Fensternischen, Balkontüren und Raumecken in Außenwänden verstärken noch die Gefahr der Schimmelbildung.

 

 

die Mööglichkeiten der Ursachen können darin bestehen:

 

  • fehlende oder falsche Wärmedämmung

 

  • aufsteigende oder durchschlagende Feuchtigkeit

 

  • falsche Tapetenwahl oder falscher Anstrich

 

  • falschen Lüftungs- und Heizverhalten

 

  • Rohrbruch

 

 

 

Es ist dringend erforderlich ein regelmäßiges kontrolliertes lüften aller Räume, vor allem in den Wintermonaten.

 

Um Räume effektiv zu lüften, sollte man die Fenster vollständig öffnen.

 

Wichtig zu wissen: öfter kurz und wirksam lüften ist besser, als selten lang.

 

 

Mietminderung durch Schimmel?

 

Es ist ratsam den Vermieter sofort nach der Entdeckung des Schadens zu benachrichtigen.

 

Ein Anrecht auf Mietminderung entsteht aber nur, wenn einwandfrei bewiesen werden kann, dass es vor allem Konstruktionsfehler und nicht falsches Wohnverhalten sind, die den Schaden verursacht haben.

Dieses kann nur durch ein Sachverständigengutachten geklärt werden.