Warum ein Energiepass ?????
In privaten Haushalten stellen die Heizkosten den größten Anteil der Betriebskosten dar.
Noch immer wird in Deutschland ein Drittel des gesamten Primärenenergieverbrauchs für die Raumheizung und Warmwasserbereitung aufgewendet.
Dennoch ist, anders als bei vielen Haushaltsgeräten und Autos, der Energieverbrauch von Gebäuden für deren Nutzer meist eine unbekannte Größe.
Verlässliche Informationen über den Energieverbrauch sind vor Einzug meist nicht erhältlich.
Seit einigen Monaten kann der bundesweit einheitliche Energieausweis ausgestellt werden.
Hausbesitzer müssen spätestens ab 1. Juli 2009 eine Bescheinigung über den Energieverbrauch ihres Gebäudes vorlegen.
Die Neuregelung betrifft alle Mietwohnungen.
Besitzer von Eigenheimen benötigen den Nachweis erst dann, wenn sie ihre Räume veräußern oder vermieten wollen.
Bei Häusern, die vor 1966 gebaut wurden, muß der Enegieausweis bereits am 1. Juli 2008 vorhanden sein.
Ab 1. Januar 2009 gilt dieses für alle Wohngebäude.
Für vermietete Bürogebäude und andere Nichtwohngebäude wird das Dokument ab 1. Juli 2009 verpflichtend.
Verbrauchs- oder Bedarfsauweis?
Zwei Varianten stehen zur Auswahl.
Beim Bedarfsausweis wird der rechnerische Energiebedarf ermittelt.
Dabei wird unter anderem die Qualität von Fenstern, Decken und Heizungen beurteilt.
Der Verbrauchsausweis basiert unterdessen auf dem Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre.