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Sie zahlen Ihre Wohngelder im Lastschriftverfahren. Das ist sicher und bequem. Im einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) gibt es neue gesetzliche Vorgaben, an die wir unser Verfahren zum Februar 2014 anpassen.

 

Für Ihre Einzugsermächtigung bei uns ändert sich fast nichts.

 

Was machen wir künftig anders?

 

  • Wir werden Ihre bestehende Einzugsermächtigung weiter nutzen und in SEPA-Lastschriftmandate umwandeln. Dadurch laufen alle Buchungen so einfach und sicher wie bisher. Zu jedem Wohngeld, das Sie per Lastschrift zahlen, gehört künftig 1 Mandat.

 

  • Gelingt eine Abbuchung nicht, weil das Konto nicht ausreichend gedeckt ist, wiederholen wir diese ohne schriftliche Ankündigung ein weiteres Mal.

 

Bitte nehmen Sie diese Information zu Ihren Unterlagen. So haben Sie einen aktuellen Überblick über Ihre SEPA-Lastschriftmandate. Sie können den Änderungen innerhalb der nächsten 2 Wochen widersprechen. In diesem Fall zahlen Sie Ihr Wohngeld künftig per Überweisung oder Dauerauftrag.

 

Ihr SEPA-Lastschriftmandat

 

Wenn wir zukünftig auf Lastschriften Bezug nehmen, nennen wir Ihnen immer die dazu gehörige Mandatsreferenz (bestehend aus unserer internen Objekt-Nr. und Ihrer Wohnungs-Nr.) und unsere Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID).

Die IBAN-Angabe ist die neue, SEPA-konforme Bezeichnung Ihres Bankkontos. Sie enthält in der Regel die Ihnen vertrauten Werte von Bankleitzahl und Kontonummer.

Weitere, ausführliche Informationen finden Sie im Internet unter der Anschrift Ihrer Bank /SEPA.